Ich begrüße Sie auf meiner Internetseite. Ich bin seit dem Jahr 2000 als selbständiger Rechtsanwalt in zentraler Lage im Ostteil Berlins tätig. Es besteht seitdem eine Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Mirko Hees.
Ich bin ganz überwiegend in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig, darüberhinaus auch als Verteidiger in Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug. Mein beonderes Interesse gilt weiterhin dem Schwerbehindertenarbeitsrecht und Schwerbehindertenrecht sowie der Rente wegen Erwerbsminderung.
Da ich die Spezialisierung auf wenige Rechtsgebiete wegen der zunehmenden Ausdifferenzierung für erforderlich halte, werde ich über die benannten Rechtsgebiete hinaus nur im Einzelfall und in angrenzenden Bereichen tätig. Ansonsten kann ich Ihnen in der Regel einen anderen spezialisierten Kollegen benennen.
• Schadensregulierung
• Schmerzensgeld
• Rotlicht, Geschwindigkeit, Abstand
• Unfallflucht, Trunkenheit etc.
• Fahrlässige Körperverletzung
• Fahrverbot
• Entziehung der Fahrerlaubnis
• Autokauf / Leasing
• Kündigung / Kündigungsschutz
• Lohn- und Gehaltsforderungen
• Schwerbehindertenarbeitsrecht
• Abmahnungen
• Teilzeit
• Befristung
• Mindestlohn
• Zeitarbeit
• Erwerbsminderung
• Arbeitslosengeld / Sperrzeiten
• Krankengeld
• Arbeitsunfälle
• Pflegegrad
• Versicherungspflicht / Statusklärung
• Sozialhilfe / BAföG
• Schwerbehindertenrecht
Zu den anfallenden Kosten können Sie mich gerne ansprechen und sie sich erläutern lassen. Rechtsberatung biete ich zu geringen Kosten an, um die Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens günstig
prüfen zu können.
Sofern Sie über einen Rechtsschutz verfügen, hole ich gerne die Kostenzusage für Sie ein.
Sollten Sie über keine Rechtsschutz-Versicherung verfügen und die Kosten nicht aufbringen können, können Sie im vorgerichtlichen Bereich Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Den Beratungshilfeschein können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht mit Nachweis von Einkommen, Ausgaben und Vermögen erhalten.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Prozesskostenhilfe beantrage in der Regel ich im gerichtlichen Verfahren für Sie. Dafür benötige ich eine Erklärung, die ich Ihnen vorlege, und Ihre Nachweise über Einkommen, Ausgaben und Vermögen.