Ich vertrete Sie gern in allen Fragen des Arbeitsrechts, sowohl außergerichtlich wie auch in allen Instanzen vor den Arbeitsgerichten. Mein Angebot richtet sich ebenso an Arbeitnehmer wie an Arbeitgeber. Arbeitsrecht betrifft die Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis von der Bewerbung bis zur Abwicklung nach einer Kündigung.
Das Arbeitsverhältnis ist konfliktträchtig und komplex. Juristische Fehler können später oft nicht mehr ausgeglichen werden. Daher ist die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsbeistandes ratsam, um häufig kostenträchtige Folgen zu vermeiden. Entscheidend ist das richtige Vorgehen. Dies beginnt bereits bei dem Umgang mit Bewerbungen.
• Kündigung / Kündigungsschutz
• Lohn- und Gehaltsforderungen
• Schwerbehindertenarbeitsrecht
• Abmahnungen
• Teilzeit
• Befristung
• Mindestlohn
• Zeitarbeit
Häufige Streitpunkte sind die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Lohn- bzw. Gehaltsforderungen. Die Kündigung führt häufig zu Vergleichen mit Abfindungen. Hier ist für Arbeitnehmer die Beachtung der sozialrechtlichen Gesetze erforderlich, um Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.
Mein besonderes Interesse gilt der Verbindung von Arbeits- und Sozialrecht, etwa beim Schwerbehindertenarbeitsrecht. Ich kann hier auf meine Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Sozialrecht zurückgreifen, da es zum Teil ähnliche Problemlagen gibt, wie z.B. bei der Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses zur selbständigen Tätigkeit. Anderseits sind arbeitsrechtliche Regelungen in Sozialgesetzen festgeschrieben, beispielsweise das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die mir daher bekannt sind.
Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es keine Kostenerstattung. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie daher die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts auch tragen, wenn Sie obsiegt haben. Haben Sie ein geringes Einkommen und Vermögen, kann Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden.