Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrungen kann ich Sie in allen Bereichen und Verfahrensarten des Sozialrechts außergerichtlich, etwa im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens, und gerichtlich vertreten. Dies umfasst alle Instanzen des Sozialgerichts bis hin zum Bundessozialgericht, falls erforderlich. Mein Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen wie an Unternehmen.
Das Sozialrecht ist vielfältig und äußerst komplex. Es umfasst unter anderem die sozialen Leistungen, Fragen der Sozialversicherungspflicht einschließlich der Statusklärung, das Beitragsrecht oder das Schwerbehindertenrecht.
• Erwerbsminderung
• Arbeitslosengeld / Sperrzeit
• Krankengeld
• Arbeitsunfall / Verletztengeld
• Pflegegrad
Die Durchsetzung von Sozialleistungen ist für diejenigen, die auf die Leistungen angewiesen sind, von existenzieller Bedeutung. Dies kann dazu führen, dass Leistungen auch im Eilrechtsschutz vor den Sozialgerichten durchgesetzt werden müssen. Gibt es Schwierigkeiten bei der Bewilligung der Leistungen, sind Laien mit dem weiteren Vorgehen schnell überfordert, da die Anforderungen nur schwer zu durchschauen sind.
Da Erkrankungen oft eine Rolle spielen, müssen durch die Behörden und Gerichte ärztliche Gutachten eingeholt werden. Deren Ergebnisse mit den rechtlichen Anforderungen abzugleichen und ggf. Fehler festzustellen, bedarf der Erfahrung im Umgang mit Gutachten. Dies ist auch wichtig für die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Dies gilt insbesondere bei den Verfahren wegen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Die Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung stellt innerhalb des Sozialrechts einen meiner Arbeitsschwerpunkte dar.
• Versicherungspflicht
• Scheinselbständigkeit
• Statusklärung
• Beitragspflicht und -höhe
Die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Beitragshöhe hat für Selbständige eine große Bedeutung. Wird die Sozialversicherungspflicht übersehen, kann das Geschäftsmodell gefährdet sein. Auch die richtige Beitragshöhe ist daher von Bedeutung.
Die Einstufung eines Auftragsnehmers als scheinselbstständig kann auch für Unternehmen existenzgefährdend sein, da dies zu großen Beitragsnachforderungen führen kann. Bei einem richtigen und rechtzeitigen Vorgehen bei Unsicherheiten in der Einordnung eines Auftragnehmers kann im Rahmen der Statusklärung das Risiko erheblich verringert werden.
• Anerkennung der Schwerbehinderung
• Anerkennung der Merkzeichen
• Leistungen für Behinderte
• Fördermöglichkeiten
Die Anerkennung der Schwerbehinderung wie die Anerkennung der Merkzeichen ist für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung wegen der möglichen Vergünstigungen und weiteren Rechte. Dies hat auch eine besondere Bedeutung für Arbeitsverhältnisse.
Arbeitgeber können sowohl bei der Einstellung von Behinderten sowie im Rahmen der Beschäftigung umfangreiche Förderungen verschiedener Institutionen erhalten, wie z.B. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder zu Prüfungsgebühren, Zuschüsse oder Darlehen für die Neuschaffung von Arbeitsplätzen oder die behindertengerechte Ausstattung.
• Sozialhilfe
• BAföG