verkehrsrecht – ein weites feld

Das Verkehrsrecht umfasst alle Fragen des Straßenverkehrs und von Kraftfahrzeugen. Es handelt sich um ein Mischrechtsgebiet, das sowohl das Zivilrecht, das Straf- und Bußgeldrecht sowie das Verwaltungsrecht umfasst. Teilweise geht es auch um arbeits- und sozialrechtliche Fragen.
Daher sind jeweils unterschiedliche Verfahrensordnungen anzuwenden, die das Vorgehen prägen. Auch die Kosten sind für die verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt.

Claudia Hautumm, pixelio.de
Claudia Hautumm, pixelio.de


Unfallregulierung

Reparaturkosten
Gutachterkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
Schmerzensgeld

Hier geht es um die Frage, wer wem und in welcher Höhe Schadenersatz oder Schmerzensgeld wegen eines Unfalls im Straßenverkehr zu zahlen hat. Schäden von Kraftfahrzeugen werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, soweit diese sich als eintrittspflichtig ansieht. Dies hängt häufig von den Angaben des Unfallgegners bei seiner Versicherung ab. Sieht dieser die Haftung nicht ein, kommt es häufig zu Verzögerungen der Regulierung.
Daher ist die zügige Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig, um die Ansprüche zeitnah durchzusetzen und das richtige Vorgehen zu wählen.

Soweit der Schaden reguliert wird, ersetzt der Gegner auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Andernfalls kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, ansonsten der Mandant als Auftraggeber.



Autokauf

Neuwagen
Gebrauchtwagen
Leasing

Der Kauf eines Fahrzeugs kann zu Auseinandersetzungen führen, da das Auto nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Hier ist zu klären, ob und welche Mangelrechte ggf.  geltend gemacht werden können.
Die Abwicklung von Leasingverträgen kann zu Rechtstreiten führen, in welcher Höhe noch Ansprüche des Leasinggebers bestehen, etwa wegen der Beschädigung des Fahrzeugs oder wegen des Kilometerstands.

Die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts sind in der Regel vom Mandanten zu tragen. Sollte sich die Gegenseite bei der Beauftragung bereits in Verzug befinden, können die Kosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden.



Strafverfahren

Unfallflucht
Fahrlässige Körperverletzung
Trunkenheitsfahrt
Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsgefährdung

Nötigung
Entziehung der Fahrerlaubnis

Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten haben eine besondere Brisanz, da sie teilweise nach dem Gesetz zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Fahrerlaubnis kann dann erst wieder nach Ablauf der Sperrzeit neu beantragt werden. Hier kann sogar das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, auch  "Idiotentest") verlangt werden.
Daher ist es wichtig, zunächst keine Aussage gegenüber der Polizei zu machen – ein Recht, aus dem keine nachteiligen Rückschlüsse gezogen werden dürfen. Außerdem ist Akteneinsicht erforderlich, um festzustellen, was die Polizei ermittelt hat. Für Akteneinsicht, rechtliche Prüfung und Einordnung der Emittlungsergebnisse ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtanwalts zweckmäßig. Späteres Handeln kann nachteilig sein, da dann etwa eine Anklageerhebung bei entsprechender Sachlage nicht mehr vermieden werden kann. Nach Anklageerhebung ist eine mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht kaum noch zu vermeiden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann für die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten eintreten. Andernfalls muss der Mandant sie selber tragen.
Ich bin jedoch bereit, zu geringen Kosten die Akte durchzusehen und die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Danach können die Mandanten immer noch entscheiden, ob sie das weitere Tätigwerden wünschen.



Bußgeldverfahren

Rotlichtverstöße
Geschwindigkeitsübertretung
Abstandsvergehen

Handynutzung
Fahrverbot

Hier ist das Vorgehen ähnlich wie im Strafverfahren und ein Anwalt sollte möglichst frühzeitig konsultiert werden.

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Messgeräte intakt waren, ob die Messung korrekt erfolgt ist und daher verwertet werden darf.
Zwar kann im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nicht die Fahrerlaubnis entzogen, aber  Fahrverbote bis zu 3 Monaten verhängt werden. Dies kann für Berufstätige, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, weitreichende Folgen haben. Ein Fahrverbot kann jedoch unter Umständen verkürzt oder vermieden werden. Hierzu ist eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich. Auch wegen des Punktestands kann Fahrerlaubnis behördlich entzogen werden (8 Punkte).

Die Kostenfrage gestaltet sich ähnlich wie in Strafverfahren. Sofern Sie  keine Rechtsschutzversicherung haben, die eintritt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Auch wenn die Kosten in der Regel höher sind als das Bußgeld, sollten die Folgen eines Bußgeldverfahrens mit der möglichen Verhängung von Punkten oder gar einem drohenden Fahrverbot berücksichtigt werden.



Verwaltungsrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis
Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Fahrzeugumsetzung

Fahrtenbuchauflage

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen und stellt für die Betroffenen einen erheblichen Einschnitt da. Bei Erwerbstätigen ist häufig die Fortsetzung der Tätigkeit gefährdet. Hier können nur die Voraussetzungen der Entziehung geprüft werden. Die Entziehung aufgrund des Punktestandes muss in der Regel durch die Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren vermieden werden.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist mit geringen Ausnahmen der Ersterteilung gleichzusetzen. Die allgemeinen Voraussetzungen sind häufig unproblematisch. Sobald aber die Fahrerlaubnisbehörde das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Bedingung macht, wird die Neuerteilung meist schwierig. Hier ist das richtige Vorgehen wichtig, um auch eine eventuell spätere Neuerteilung nicht zu erschweren.

 

Wenn der Fahrer in einem Bußgeldverfahren nicht ermittelt werden kann, wird bisweilen eine Fahrtenbuchauflage ausgeprochen. Diese sollte auf ihre Rechmäßigkeit geprüft und ggf. abgewehrt werden.

Die Kosten einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit kann Ihr Rechtschutz übernehmen. Wessen Fahrzeug jedoch umgesetzt wird, wird in der Regel zur Kostentragung herangezogen. Dies ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Umsetzung rechtmäßig war.